Reha – Die Entscheidung ist gefallen

Während meines Aufenthalts in der Klinik wurde mir von der betreuenden Psychologin ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik ans Herz gelegt. Dort, so die vollmundige Beschreibung, käme ich zur Ruhe. Erlerne praktische Instrumente, um meinen Alltag besser zu meistern, erfahre mehr über meine Erkrankung und kann in alltagsähnlichen Situationen sinnvolle Verhaltensweisen erlernen und festigen. 

Man spricht in diesem Kontext gerne von „Phasen“. Phase I war die Klinikaufenthalt, in dem ich mich gerade befand. In einer psychiatrischen Klinik in einer größeren Stadt in Österreich. Die nächste Stufe nach der Entlassung stellt die Phase II dar. Eine begleitende Reha-Maßnahme, die täglich über einen gewissen Zeitraum von generell sechs Wochen stattfand. Die Phase III besteht nur noch aus regelmäßigen, aber nicht mehr täglichen Reha-Maßnahmen, die vorrangig berufsbegleitend organsiert werden. 

Aus der Phase I, der eindeutigen Unterbetreuung in der Klinik, sollte ich nun also in die Phase II wechseln. Noch in der Klinik stellte ich mit einer Sozialarbeiterin den Antrag bei der PV. Stationär war geplant. Dies wurde mir auch dringend empfohlen. Und ich, vollgestopft mit Medikamenten, stimmte dem bedenkenlos zu. Es sollte aufwärts gehen, raus aus dem Alltag voller Angst, Depressionen und Suizidgedanken. Der Antrag war schnell gestellt, er bestand aus einem doppelseitigen Papier, wobei die meisten persönlichen Daten bereits von der Klinik ausgefüllt waren. Die anderen, noch offenen Fragen, klärten wir im persönlichen Gespräch. Schnell unterschreiben und fertig war der Antrag. Die Klinik übernahm das Versenden und legte alle nötigen Unterlagen bei. „Es ist sinnvoller, wenn der Antrag noch während des Aufenthalts direkt von der Klinik geschickt wird. Dann besteht die höchste Wahrscheinlichkeit, dass die PV dem Antrag positiv bewerte.“, so die Sozialarbeiterin. 

Von der Klinik wurde auch die notwendigen medizinischen Gründe aufgelistet, warum eine psychiatrische Reha dringend ratsam wäre. Das Hauptziel der Rehamaßnahme, zumindest in meinem konkreten Fall, war die erfolgreiche Wiedereingliederung in das Berufsleben. Wichtig war daher eine entsprechende psychische Stabilisierung, um wieder aktiv am Berufsleben teilnehmen zu können. Bzw. einen bewältigbaren Job zu finden. Neben den therapeutischen Maßnahmen lag auch ein Schwerpunkt auf der Sozialarbeit. Aber dazu später mehr. Mein Antrag wurde zumindest noch während meines Klinik-Aufenthaltes gestellt. 

Andernfalls könne der Antrag auch problemlos beim Hausarzt gestellt werden. Generell dauert eine Reha-Maßnahme sechs bis zehn Wochen. In einigen Fällen kann sie auch kürzer sein. Aber es ist zumindest bei einem stationären Aufenthalt möglich, um eine Verlängerung anzusuchen. Diese Frage stellte sich mir dann aber später nicht mehr, da ich mich umentschied und anstatt einer stationären Reha eine ambulante Reha beantragte. Aber noch aus der Klinik heraus hatte ich einen stationären Aufenthalt beantragt. 

Für erste weiterführende Informationen einfach hier diesen Link folgen.
https://www.pv.at/web/reha-und-praevention/vom-reha-antrag-zur-rehabilitation

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